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EinfachX

E-Rechnungen werden Pflicht.

Was ändert sich?

Änderungen durch das Wachstumschancengesetz
bei der B2B-Rechnungsstellung

Das Wachstumschancengesetz 2023 bringt neue Vorgaben für die elektronische Rechnungsstellung im B2B-Bereich. Seit dem 01.01.2025 müssen Unternehmen E-Rechnungen empfangen können, ab 2027/2028 ist der Versand verpflichtend. Zulässig sind XRechnung und ZUGFeRD-Rechnung. Mit EinfachX sind Sie bestens vorbereitet: Erstellen und verwalten Sie XRechnungen über XCreator und XCloud oder nutzen Sie den XViewer. ZUGFeRD-Rechnungen sind auch ohne spezielle Software lesbar. Während ZUGFeRD für hybride Nutzung geeignet ist, ist XRechnung speziell für den B2G-Bereich optimiert.

Die Umstellung auf E-Rechnungen spart Zeit, Kosten und sorgt für effiziente Prozesse. EinfachX bietet Ihnen die passende Lösung für eine rechtssichere und zukunftsfähige Rechnungsstellung.

E-Rechnungspflicht
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Ab dem 1. Januar 2025 tritt in Deutschland die Verpflichtung zur elektronischen Rechnungsstellung (E-Rechnung) für Unternehmen im B2B-Bereich in Kraft. Dies betrifft alle inländischen Unternehmen, die Leistungen an andere inländische Unternehmen erbringen oder von diesen empfangen. Eine E-Rechnung im Sinne des Gesetzes ist eine strukturierte elektronische Rechnung, die den europäischen Normen entspricht; einfache PDF-Rechnungen erfüllen diese Anforderungen nicht.

Um den Übergang zu erleichtern, wurden folgende Übergangsfristen festgelegt:
Bis zum 31. Dezember 2026: Unternehmen dürfen weiterhin Papierrechnungen oder andere elektronische Formate (z. B. PDF) verwenden, sofern der Empfänger zustimmt. Bis zum 31. Dezember 2027: Unternehmen mit einem Vorjahresumsatz von maximal 800.000 Euro können weiterhin Papierrechnungen oder andere elektronische Formate nutzen, ebenfalls mit Zustimmung des Empfängers. Unternehmen mit höherem Umsatz müssen ab dem 1. Januar 2027 E-Rechnungen ausstellen, können jedoch bis Ende 2027 das EDI-Verfahren verwenden.
Ab dem 1. Januar 2028: Alle Unternehmen sind verpflichtet, E-Rechnungen gemäß den gesetzlichen Vorgaben zu versenden und zu empfangen.

Ausnahmen gelten für Kleinbetragsrechnungen bis 250 Euro, bestimmte steuerfreie Umsätze und Fahrausweise; hier sind weiterhin andere Formate zulässig.

Unternehmen sollten daher ihre internen Prozesse und technischen Systeme rechtzeitig anpassen, um den gesetzlichen Anforderungen zur E-Rechnung gerecht zu werden.
Verkürzung der Zahlungsfrist
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Es wird eine gesetzliche maximale Zahlungsfrist für Rechnungen im B2B-Bereich eingeführt, die 30 Tage beträgt, wenn nichts anderes vereinbart wurde. Diese Regelung soll sicherstellen, dass Zahlungen schneller erfolgen und Liquiditätsengpässe bei Unternehmen vermieden werden.
Mehrwertsteueranpassungen
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Das Gesetz beinhaltet auch Änderungen im Bereich der Mehrwertsteuer, die Einfluss auf die Rechnungsstellung haben können. Dazu zählen z.B. Anpassungen der Steuersätze oder die Einführung neuer Steuerregelungen, die Unternehmen in ihren Rechnungen berücksichtigen müssen.
Vereinfachung der Rechnungsstellung.
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Um den Verwaltungsaufwand zu reduzieren, werden bestimmte Vereinfachungen bei der Rechnungsstellung eingeführt. Dazu gehört unter anderem eine vereinfachte Regelung für die Rechnungserstellung bei Kleinbeträgen unter 250€.
Erhöhung der Nutzung der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer
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Es wird verstärkt darauf geachtet, dass die korrekte Verwendung der Umsatzsteuer-Identifikationsnummern in Rechnungen sichergestellt wird. Fehlende oder falsche Angaben können zu Sanktionen führen.
Info

Diese Änderungen sollen dazu beitragen, den administrativen Aufwand für Unternehmen zu reduzieren, die Liquidität zu verbessern und die Digitalisierung im Rechnungswesen voranzutreiben. Unternehmen müssen sich auf diese Neuerungen vorbereiten und ihre internen Prozesse entsprechend anpassen.