EINFACH. SCHNELL. SICHER.

Die Zukunft der elektronischen Rechnung.

XRechnung für öffentliche Auftraggeber und Behörden
XRechnung. Papier war gestern.

Einmaliger, günstiger Anschaffungspreis

Einfache, intuitive Bedienung

Höchste Sicherheit Ihrer Daten

EinfachX – Was ändert sich durch das Wachstumschancengesetz bei der Rechnungsstellung im B2B-Bereich?

Das Wachstumschancengesetz (Wachstumschancengesetz 2023) in Deutschland bringt mehrere Änderungen und Anpassungen in verschiedenen Bereichen im Zusammenhang der ERechnung mit sich.

Es sieht für den 01.01.2025 zunächst vor, dass man im B2B-Bereich ERechnungen annehmen (lesen) können muss.

Ab 2027/2028 sollen dann ausschließlich ERechnungen versendet werden, so ist zumindest der Plan der Regierung.
Laut Gesetz sollen zwei Arten von Rechnungen erlaubt sein:

  1. XRechnungen
  2. ZUGFeRD-Rechnungen

Für Sie heißt das:

  • XRechnungen können Sie über den XCreator bzw. in der XCloud erstellen
  • XRechnungen können Sie mit dem Viewer im XCreator bzw. mit dem XViewer anzeigen
  • ZUGFeRD-Rechnungen sind menschenlesbar und können auch einfach in einem PDF-Viewer (ohne unsere Software) angezeigt werden

Im Gegensatz zu ZUGFeRD-Rechnungen sind XRechnungen auch im B2G-Bereich einsetzbar.

Im Hinblick auf die Rechnungsstellung im B2B-Bereich gibt es insbesondere folgende Änderungen und Neuerungen:

E-Rechnungspflicht

Ab dem 1. Januar 2025 wird die elektronische Rechnung (E-Rechnung) im B2B-Bereich verpflichtend. Das bedeutet, dass Unternehmen Rechnungen in einem elektronischen Format ausstellen und empfangen müssen, das den Anforderungen des europäischen Normformats EN16931 entspricht. Übergangsweise sind Papier und PDF-Rechnungen unter gewissen Umständen noch bis zum 31.12.2027 zulässig, danach nicht mehr.

Verkürzung der Zahlungsfrist

Es wird eine gesetzliche maximale Zahlungsfrist für Rechnungen im B2B-Bereich eingeführt, die 30 Tage beträgt, wenn nichts anderes vereinbart wurde. Diese Regelung soll sicherstellen, dass Zahlungen schneller erfolgen und Liquiditätsengpässe bei Unternehmen vermieden werden.

Mehrwertsteueranpassungen

Das Gesetz beinhaltet auch Änderungen im Bereich der Mehrwertsteuer, die Einfluss auf die Rechnungsstellung haben können. Dazu zählen z.B. Anpassungen der Steuersätze oder die Einführung neuer Steuerregelungen, die Unternehmen in ihren Rechnungen berücksichtigen müssen.

Vereinfachung der Rechnungsstellung

Um den Verwaltungsaufwand zu reduzieren, werden bestimmte Vereinfachungen bei der Rechnungsstellung eingeführt. Dazu gehört unter anderem eine vereinfachte Regelung für die Rechnungserstellung bei Kleinbeträgen unter 250€.

Erhöhung der Nutzung der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer

Es wird verstärkt darauf geachtet, dass die korrekte Verwendung der Umsatzsteuer-Identifikationsnummern in Rechnungen sichergestellt wird. Fehlende oder falsche Angaben können zu Sanktionen führen.

Typ2025202620272028
Versand Papier, PDF UE ≥
TEUR 800


UE >
TEUR 800
E-Rechnung
(EN-16931)
Empfang E-Rechnung
(EN-16931)
Diese Änderungen sollen dazu beitragen, den administrativen Aufwand für Unternehmen zu reduzieren, die Liquidität zu verbessern und die Digitalisierung im Rechnungswesen voranzutreiben. Unternehmen müssen sich auf diese Neuerungen vorbereiten und ihre internen Prozesse entsprechend anpassen.